Der Verband Bioland
1951 entstand die Idee, heute tragen über 6.800 Landwirte, Imker, Winzer und Gärtner sowie mehr als 1.000 Partner aus Herstellung und Handel das Siegel des Bioland-Verbands und wirtschaften nach ihren Richtlinien. Diese fördern eine ökologische, ökonomische und soziale Alternative zur massenorientierten und intransparenten Industrie. Im Fokus stehen die Erzeugung hochwertiger und gesunder Lebensmittel, das Wirtschaften im Einklang mit der Natur und die Förderung von Biodiversität, also Vielfalt in Bezug auf Arten, Genpool und Ökosysteme.
Geprüft werden Produkte wie z.B. Milchprodukte, Eier, Gemüsesorten, Obst, Getreideprodukte und Gewürze.
Bioland-Siegel: Kriterien
Pestizide und mineralische Stickstoffdünger sind streng verboten, um vielfältige Fruchtfolgen und den Schutz weniger leistungsfähiger, aber dafür robuster, vom Aussterben bedrohter Arten zu gewährleisten. Wertvolle Lebensräume und ein vielfältiges Nahrungsangebot für Pflanzen und Tiere sollen durch Heckenanlagen, Streuobstwiesen und Feuchtbiotope gesichert weden. Zur Bekämpfung von Schädlingen werden Nützlinge anstelle von Pestiziden eingesetzt. Diese zukunftsorientierte Bewirtschaftung soll für einen nachhaltigen und gesunden Öko-Kreislauf sorgen.
Die Richtlinien bezüglich Tierhaltung und -transport sind bei dem Bioland e.V. noch strenger als bei Bio oder EU-Bio. Es sind 24 Zusatzstoffe zugelassen und das Futter muss mindestens zu 50% aus eigener Erzeugung stammen. Lebensmittel und Stoffe werden nur als “bio” oder “öko” bezeichnet, wenn sie zu 100% aus ökologischer Herkunft stammen. Dazu wird eine gesamtbetriebliche Umstellung gefordert.
Bioland-Siegel: Kontrollen
Die erste Kontrolle erfolgt nach der Umstellung eines Betriebs auf Ökolandbau (Erzeugung, Verarbeitung, Handel) und gipfelt mit dem Abschluss des Vertrags mit einer staatlich anerkannten Kontrollstelle. Es wird zudem eine Beschreibung des Betriebs erstellt, die den gesetzlich festgelegten Anforderungen von Bioland e.V. entspricht und als Maßstab für spätere Kontrollen dient. Danach wird das Bioland-Zertifikat verliehen.
Von dort an werden jährliche, von einer unabhängigen Kontrollstelle durchgeführte, Untersuchungen stattfinden. Die jährliche Regelkontrolle ist angekündigt, wird allerdings durch stichprobenartige, unangekündigte Kontrollen ergänzt.
Neben der augenscheinlichen Überprüfung werden auch verpflichtend transparente Aufzeichnungen und Dokumentationen des Unternehmens kontrolliert. Diese müssen unter anderem den Zukauf und Einsatz von Produktionsmitteln, die Düngung und den Pflanzenschutz, die Tierbehandlungen, Informationen zu Tierhaltung und -Vermarktung sowie die Verarbeitung mit Rezepturen protokollieren. Ebenfalls der Handel mit Hof-Produkten, die durch das Bioland-Siegel gekennzeichnet sind, sind potentieller Kontrollgegenstand (z.B. ein Hofladen, in dem eigens angebautes Obst und Gemüse vertreiben wird, das mit dem Bioland-Siegel gekennzeichnet ist).